Telepolis sowie der heise Newsticker berichten über die Entscheidung in einem womöglich für die Presse- und Meinungsfreiheit bedeutsamen Prozess:
Der Santa Clara County Superior Court unter Vorsitz von Richter James Kleinberg hat entschieden, dass Apple seine bereits erwirkte Verfügung gegen den E-Mail-Provider der Gerüchteseite O’Grady’s PowerPage durchsetzen darf, um Aufschluss über eine undichte Stelle im eigenen Unternehmen zu erhalten. Die Postings von Mr. O’Grady hätten exakt kopierte Angaben aus als vertraulich gekennzeichneten, internen Präsentationen über das künftige Apple-Produkt Asteroid (ein FireWire-Audio-Interface) enthalten.
Weiter heißt es dann:
Richter Kleinberg beschäftigte sich auch damit, ob die Autoren der Websites überhaupt Journalisten seien, stufte die Frage aber als nebensächlich ein, denn auch diese hätten keinen Freibrief zur Veröffentlichung jeglicher Informationen. Das Interesse Apples an der Geheimhaltung seiner Firmengeheimnisse sei höher zu bewerten als das öffentliche Interesse an deren Veröffentlichung.
Eine spannende Diskussion zu diesem durchaus aus verschiedenen Aspekten betrachtbaren Thema hat sich im heise Forum entwickelt und auch im MacNews Forum liest sich ein guter Beitrag dazu:
Kein öffentliches Interesse heisst, dass der Journalist oder der Pressemitarbeiter, jedenfalls der von der Pressefreiheit geschützte, nur dann Quellenschutz geltend machen kann, wenn er auch wirklich die Aufgaben der Presse erfüllt, indem er Dinge des öffentlichen Interesses veröffentlicht. Das wurde hier wohl verneint. Will vereinfacht heissen: das was auf dieser Seite veröffentlicht wird, sind gerade keine Informationen, die gleichzusetzen sind mit der Aufdeckung von zweifelhaften Machenschaften, kriminellen Tätigkeiten, fragwürdigem Tun von Politikern oder auch Wirtschaftsunternehmen. Die Kundgabe neuer Produkte eines Unternehmens liegt nicht so im öffentlichen Interesse, dass sie über den wirtschaftlichen Interessen solcher Unternehmen stehen kann.