Laut heise.de mahnt die Anwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner derzeit für das gewerbsmäßige in Umlauf bringen von GMail Einladungen ab. Auftraggeber ist der Unternehmer Daniel Girsch.
Unser Mandant ist Inhaber der DE-Marke 300 25 697 „G-mail…und die Post geht richtig ab.“
Zu seiner Überraschung musste unser Mandant kürzlich feststellen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unter der Bezeichnung „Gmail“ in großem Umfang sog. „Einladungen“ anbieten und/oder vertreiben, die die Einrichtung von e-mail-Accounts unter der Bezeichnung „Gmail“ ermöglichen.
Der Inhaber der Marke erklärt seinen Standpunkt dazu wie folgt:
Er gehe gegen das Anbieten, das Vertreiben und das In-den-Verkehr-bringen vor, „wenn diese Handlungen im geschäftlichen Verkehr erfolgen“. Dazu zählt für ihn der Handel mit Einladungen auf eBay. Auch das Verschenken von Einladungen kann seiner Ansicht nach eine Verletzung sein, „wenn es im großen Stil betrieben wird“.
Nun denn. Google ruft alle Abgemahnten dazu auf, sich umgehend zu melden. Spannendes zu diesem Thema natürlich auch im heise Forum.
Ich könnte übrigens noch rund 50 GMail Einladungen anbieten, bei Interesse einfach einen entsprechenden Kommentar hier hinterlassen.