iPods, Qualitätsjournalismus und das Telemediengesetz

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Für das kommende Jahr zeichnet sich eine Novellierung des Telemediengesetzes ab. Von Blogs, aber auch von Podcastern wird zukünftig sowohl ein Impressum, als auch die Einhaltung des Pressekodex erwartet.

Echter Qualitätsjournalismus also, der nun auch dem gemeinen Blogger abverlangt wird.

Wie gut es um die Qualität des deutschen Journalismus mancher Orten bestellt ist, zeigt eindrucksvoll ein jünst erschienener Kommentar zu Microsofts neuem DRM Gadget Zune in der Welt. Dort liest man:

(..) Apple behandelt die bisher 67,6 Mio. iPod-Käufer alles andere als zuvorkommend: Das Gerät wird mit einem Spezial-USB-Kabel an den eigenen Rechner angeschlossen, das mit Absicht in kein anderes Gerät sonst passt und kann keine – weitverbreiteten – MP3-Dateien abspielen.

Offensichtlich hat die Verfasserin dieser Zeilen nicht nur nicht recherchiert, sondern hat schlichtweg überhaupt keine Ahnung von dem Thema, dessen sie sich widmet. So kommt sie schließlich zu ihrer nahezu sinnfreien Quintessenz:

Zune von Microsoft ist das erste ernst zu nehmende Konkurrenzprodukt das dem iPod Marktanteile abnehmen kann. So spielt Zune alle gängigen Musikformate ab und erlaubt auch den Austausch von Liedern – ein entscheidender Vorteil im Vergleich zum iPod. Das dürfte auf jeden Fall bei Jugendlichen gut ankommen.

Vielleicht fehlt in der Gesetzesnovelle eine Ergänzung die sich vor allem den Journalistendarstellern widmet und eine eindeutige Kennzeichnung ihrer Artikel und Sendungen vorsieht? So ließe sich auf einen Blick erkennen, ob tatsächliche und nach dem Pressekodex valide Information feilgeboten wird, oder eben nicht.

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von Oliver Wagner

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